Rechtliches Allgemeine Geschäftsbedinungen

1) Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB» genannt) gelten für alle von „Dominic Kurz Photography“ (nachstehend «Fotograf» genannt) durchgeführten Aufträge, gemachten Angebote, getätigten Lieferungen und erbrachten Leistungen. Sie bilden integrierenden Vertragsbestandteil.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

 

2) Vertrag/Vertragsleistungen
Die Präsentation der Leistungen insbesondere in Prospekten, Anzeigen und im Internet stellt noch kein bindendes Angebot des Fotografen dar. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Fotografen oder mit Beginn der Vertragsausführung durch den Fotografen zustande. Der Fotograf behält sich das Recht vor, ohne Grundangabe Kundenaufträge im Einzelfall abzulehnen. Kundenaufträge können z.B. abgelehnt werden, wenn die Bestellung von den vom Fotografen vorgegebenen Anforderungen abweicht oder rechtswidrige Abbildungen als Ziel hat.

 

3) Zahlungsbedingungen

3.1 Allgemein
Rechnungen sind netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum – sofern nichts anderes vereinbart wurde – zur Zahlung fällig (Verfalltag gemäss Art. 102 Abs. 2 OR). Bei einer Bezahlung vor Ort direkt mit Maestro, Master- oder Visacard fallen Bearbeitungsgebühren von 2% an. Die Bezahlung per Banküberweisung/Vorkasse ist gebührenfrei. Bestellte Dienstleistungen werden erst nach Zahlungseingang versandt oder bestätigt.

3.2 Zahlungsbedingungen bei Fotoreisen
Bei Fotoreisen werden die Kosten per Vorkasse erhoben. Die Buchung gilt als bestätigt, sobald der geschuldete Betrag auf dem Konto des Fotografen eingegangen ist. Bei allfälligen Vorreservierungen wird jeweils die Hälfte des geschuldeten Betrages als Anzahlung sofort fällig, der restliche Betrag bis spätestens 2 Monate vor Reisebeginn, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.3 Allfällige Rückvergütungen bei Fotoreisen
Wird eine Fotoreise inklusive Flug angeboten und gebucht, so wird ein allfälliger Überschuss dem Kunden zurückerstattet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Flug günstiger wird als zuvor angenommen/festgelegt. Wird die Fotoreise seitens des veranstaltenden Fotografen nicht durchgeführt/abgesagt, hat der Kunde lediglich Anspruch auf die Rückerstattung des vollumfänglichen Betrages.

 

4) Honorare
4.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste gemäss Homepage des Fotografen.

4.2 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.3 Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu separat zu vergüten sind.

5) Stornierung

5.1 Allgemein

Eine Stornierung oder Verschiebung vereinbarter Termine muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung durch den Kunden spätestens zwei Wochen vor Reise- oder Workshopbeginn ist 30% des vereinbarten Honorars geschuldet und sofort zur fällig, bei Stornierung durch den Kunden spätestens 24 Stunden vor Reise- oder Workshopbeginn ist das gesamte Honorar geschuldet und sofort zur fällig.

5.2 Stornierung von Fotoreisen
Reisebuchungen sind verbindlich. Kann die Reise aus irgendwelchen Gründen nicht angetreten werden, ist eine Stornierung nur bis spätestens einen Monat vor Reisebeginn möglich.

Bei einer Stornierung fallen entsprechende Gebühren an, welche vom zu erstattenden Betrag abgezogen werden. Die Gebühren betragen bei einer Stornierung bis 5 Monate vor Reiseantritt 20%, bis 2 Monate vor Reiseantritt 30%, bis 4 Wochen vor Reiseantritt 40%. Wird eine Reise kurzfristig vor Beginn storniert oder vom Kunden nicht angetreten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung (Ausnahmen können in besonderen Fällen genehmigt werden).

Wird die Reise vom veranstaltenden Fotografen aufgrund von Änderungen des Flugplans oder Einreisebestimmungen, von Naturkatastrophen, Streiks, behördlichen Anordnungen, Epidemien, Pandemien und damit verbundene behördliche Massnahmen oder aus sonstigen, nicht vorhersehbaren Gründen («höhere Gewalt») abgesagt, hat der Kunde Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des bezahlten Betrages innert einer Frist von zwei Monaten. Alternativ kann auch das Reisedatum sowie die Reise verschoben werden und der bereits bezahlte Betrag wird dafür verwendet. Die Reisestornierung muss schriftlich auf dem Postweg oder via E-Mail (mit nachträglicher schriftlicher Bestätigung) erfolgen.

5.3. Reiseabbruch und Programmänderungen während der Reise
Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab oder bezieht er bestimmte Leistungen nicht, so wird der Reisepreis resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht zurückerstattet. Allfällig nicht bezogene Leistungen können dem Kunden, unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– bis 200.–, zurückbezahlt werden, sofern sie dem Fotografen nicht belastet werden. Allfällige Mehrkosten, wie z.B. für Rücktransport, etc., gehen zu Lasten des Kunden.

Muss der Fotograf das Programm während der Reise aufgrund von von Änderungen des Flugplans oder Einreisebestimmungen, von Naturkatastrophen, Streiks, behördlichen Anordnungen, Epidemien, Pandemien und damit verbundene behördliche Massnahmen oder aus sonstigen, nicht vorhersehbaren Gründen («höhere Gewalt») anpassen, so ist der Fotograf berechtigt, einzelne Leistungen anzupassen (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen.

Muss die Reise aufgrund von Änderungen des Flugplans oder Einreisebestimmungen, von Naturkatastrophen, Streiks, behördlichen Anordnungen, Epidemien, Pandemien und damit verbundene behördliche Massnahmen oder aus sonstigen, nicht vorhersehbaren Gründen («höhere Gewalt») abgebrochen werden, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der nicht bezogenen Leistungen, wobei der Fotograf berechtigt ist, bereits gemachte Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitere Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Allfällige Mehrkosten, wie z.B. für Transport, Rückführungsflüge, etc., gehen zu Lasten des Kunden.

6) Reklamationen
6.1 Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung bzw. der technischen Beschaffenheit der Bilder gemacht, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung ausgeschlossen.

6.2 Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungs- und vertragsgemäss zugegangen und vom Kunden genehmigt.

7) Urheberrechte / Nutzungsrechte
7.1 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) handelt.

7.2 Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck, ausser für private, nicht-kommerzielle Zwecke, welche sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergeben. Ausschliessliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

7.3 Jede über Ziffer 6.2 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.

7.4 Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt dem Kunden.

7.5 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Zudem darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

7.7 Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Der Urhebervermerk ist in der Form „Foto: Dominic Kurz Photography“ zu erstellen. Bei Veröffentlichung im Internet ist ein Link auf die Website des Fotografen (www.dominickurz.com) zu setzen.

7.8 Von jeder Veröffentlichung sind dem Fotografen zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Belegexemplare dürfen vom Fotografen für die Eigenwerbung verwendet werden.

7.9 Sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist, darf der Fotograf den Namen des Kunden als Referenz nennen und Referenzbilder für Eigenwerbung sowohl als Printmedium als auch online veröffentlichen.

 

8) Bildgestaltung
Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

 

9) Haftung
9.1 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.

9.2 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Die Haftung beschränkt sich auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

9.3 Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Leistungen auszuführen, die einen Rechtsverstoss durch ihn zur Folge haben können. Der Fotograf ist in solchen Fällen berechtigt, die Leistung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. Verstossen Inhalte der vom Kunden versendeten Dateien gegen strafrechtliche Vorschriften, behält sich der Fotograf vor, Strafanzeige zu erstatten.

9.4 Mit Ablieferung der Bilddaten geht die Verantwortung für die weitere Archivierung auf den Kunden über. Eine Archivierung beim Fotografen erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich beauftragt und gesondert honoriert wird.

9.5 Haftung bei Fotoreisen
Bei Polarlichtreisen kann keine Garantie über die Sichtung von Polarlicht gegeben werden (wetterabhängig). Die Teilnehmer sind für die Reise-, Unfall- und Krankheitsversicherungen selbst verantwortlich.

 

10) Konventionalstrafe, Schadenersatz
10.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,

Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Konventionalstrafe in de Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

10.2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.

10.3 Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

10.4. Der Fotograf legt die Höhe des Nutzungshonorars gestützt auf und im Rahmen der Preisempfehlungen für Bildhonorare der SAB Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive fest.

10.5 Durch die in Ziffer 8 vorstehend vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

 

11) Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden ist uns wichtig. Wir nehmen das Thema Datenschutz ernst und achten auf entsprechende Sicherheit. Wir verarbeiten und pflegen personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Fotograf seine Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere, um ihm Informationen über Angebote zukommen zu lassen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an den Fotografen. Im Übrigen wird auf die Datenschutz-Erklärung des Fotografen, einsehbar auf www.dominickurz.com, verwiesen.

 

12) Schlussbestimmungen / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
12.1 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.2 Der Fotograf behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen.

12.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

12.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das schweizerische Geschäftsdomizil des Fotografen. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Der Fotograf ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

12.5 Für die vom Fotografen auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts («Wiener Kaufrecht»).

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